Honorar

Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Klienten ist eine der folgenden Honorarvereinbarungen möglich:

Zeithonorar

Das Honorar für juristische Leistungen wird entsprechend dem Stundensatz laut Vereinbarung mit dem Klienten und gemäß der Anzahl der tatsächlich geleisteten Stundenberechnet.                                 

Abrechnung nach Tarif

Das Honorar für juristische Leistungen wird entsprechend der Anzahl der Rechtshandlungen berechnet, die in der konkreten Sache für den Klienten durchgeführt werden, indem sich das Honorar für 1 Handlung nach dem sog. Anwaltstarif, d.h. der Verordnung Nr. 177/1996 Slg., über das Anwaltshonorar und die Erstattung anwaltlicher Kosten für die Erbringung juristischer Leistungen (Anwaltstarif) je nach dem Schwierigkeit der Sache richtet. Dieses Honorar wird auch in jenen Fällen geltend gemacht, in denen keine andere Vereinbarung bezüglich der Höhe des Honorars geschlossen wird.

Abrechnung nach Handlung

Das Honorar für juristische Leistungen wird entsprechend der Anzahl der Handlungen bzgl. der juristischen Leistung berechnet, die in der konkreten Sache zugunsten des Klienten durchgeführt werden, indem das Honorar für 1 Handlung mit dem Klienten vereinbart wird.

Monatliches Pauschalhonorar

Das Honorar für juristische Leistungen wird in Form eines fixen monatlichen Betrages entrichtet und enthält das vorab vereinbarte Stundenausmaß der erbrachten juristischen Leistungen mit einer entsprechenden Vergünstigung bzgl. der Höhe des Honorars.

Pauschalhonorar

Das Honorar für juristische Leistungen wird in Form eines fixen Betrages für die komplexe Bearbeitung einer Sache entrichtet, dessen Höhe mit dem Klienten bei der Vereinbarung der juristischen Leistungen festgelegt wird.

Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften

Zuständig für die außergerichtliche Beilegung eines Streites aus einem Verbrauchergeschäft zwischen dem Anwalt und Klienten als Verbraucher ist die Tschechische Anwaltskammer. Sollte zwischen dem Klienten und dem Anwalt ein Streit entstehen, der nicht per Vereinbarung beigelegt werden kann, ist der Klient berechtigt, sich an die Tschechische Anwaltskammer mit dem Antrag auf die außergerichtliche Beilegung des Streites mit dem Anwalt zu wenden. Detailinformationen finden Sie auf der Internetseite der Tschechischen Anwaltskammer – www.cak.cz.


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